Kanzlei RGW bietet Mandanten aus der Energie- und Kraftstoffbranche eine professionelle Rechtsberatung an. Wir nehmen Rücksicht auf die sektorspezifischen Besonderheiten und auf die in Polen und in der Europäischen Union geltenden Regulierungen.
Zum Mandantenstamm der Kanzlei gehören auch Unternehmen, die auf dem Markt der Erneuerbaren Energien tätig sind.
Die Rechtsdienstleistungen der Kanzlei RGW umfassen insbesondere:
- Rechtsberatung bei Investitions- und Infrastrukturvorhaben im Zusammenhang mit Herstellung, Handel, Transfer und Vertrieb der elektrischen und der Warmenergie,
- Vorbereitung und rechtliche Bedienung der Transaktionen im Energie- und Kraftstoffsektor, unter besonderer Berücksichtigung der erneuerbaren Energiequellen,
- Vertretung vor der Regulierungsbehörde und vor dem Gericht für Wettbewerbs- und Verbraucherschutz,
- Erstellung und Verhandlung von branchenspezifischen Verträgen aufgrund der geltenden Vorschriften, insbesondere von Investitions-, Konsortialverträgen, Verträgen mit Unterauftragnehmern, Vertriebsverträgen mit Endabnehmer usw.,
- Vertretung der Mandanten vor ordentlichen Gerichten in den mit der Realisierung der Infrastrukturvorhaben verbundenen Angelegenheiten,
- Rechtsberatung hinsichtlich der sektorspezifischen Regulierungen des polnischen und EU-Rechts, darunter hinsichtlich Klima- und Energiepolitik,
- Unterstützung bei Erwägung rechtlicher Aspekte von Einwirkungen der Investitionen in der Energiebranche auf die Umwelt,
- Rechtshilfe bei Gründung und Führung der konzessionierten Wirtschaftstätigkeit, darunter Vertretung in Verwaltungsverfahren.