Die Wirtschaftstätigkeit in fast jeder Branche unterliegt nicht nur den Regelungen auf der nationalen, sondern auch auf der EU-Ebene. Unternehmer müssen sowohl die Vorschriften des Staates, in dem sie tätig sind, als auch eine ganze Reihe von Rechtakten beachten, die in der ganzen Europäischen Union unmittelbar (Verordnungen) oder mittelbar durch Umsetzung in nationale Rechtsordnungen (Richtlinien) gelten. Eine richtige Orientierung im Gewirr der komplizierten rechtlichen Regelungen bedarf der Hilfe eines Profis.

Europarecht

Die Kanzlei RGW bietet u.a.:

  • Rechtshilfe im Bereich der Auslegung des europäischen Rechts und der Harmonisierung des polnischen Rechts mit acquis communautaire
  • Rechtsberatung und Führung der Verfahren zur Vollstreckung und Anerkennung fremder Gerichtsentscheidungen und anderer Dokumente sowie der Europäischen Vollstreckungstitel
  • Beratung in Bezug auf rechtliche Fragen des Parallelimports, insbesondere von Pflanzenschutzmitteln
  • Vertretung in Kartellverfahren vor der Europäischen Kommission, vor dem Gericht und Gerichtshof der EU
  • Erstellung von Rechtsgutachten zu den Rechtslösungen auf den verschiedenen EU-Märkten, zur Auslegung des EU-Rechts und seines Einflusses auf die polnische Gesetzgebung
  • Begutachtung von Verträgen und Transaktionen unter dem Gesichtspunkt ihrer Übereinstimmung mit den EU-Regelungen
  • Beratung bei Projekten, die mit EU-Mitteln finanziert werden
  • Bearbeitung von Fällen mit grenzüberschreitenden Bezügen unter Berücksichtigung entsprechender Regelungen der EU-Vorschriften und des internationalen Privatrechts

Mehr Informationen über Rom-I-Verordnung finden Sie unter:   From Rome Convention to Rome I Regulation (zugänglich auf Englisch).

Kontaktperson:

Anna Porębska, LL.M.

Anna Porębska, LL.M.

Adwokat

apr@rgw.com.pl