Handels- und Gesellschaftsrecht
Seit ihrer Gründung hat sich die Kanzlei RGW in der Betreuung von Unternehmen spezialisiert. Sie leistet Rechtshilfe bei der Gründung und Führung der Wirtschaftstätigkeit in verschiedenen Rechtsformen. Dank mehrjähriger Erfahrung im Handels- und Gesellschaftsrecht (polnisches Wirtschaftsrecht) können wir unseren Mandanten u.a. folgende Rechtsdienstleistungen anbieten:
- Erstellung von Gesellschaftsverträgen, -satzungen und Gründungsakten
- Analysen und Rechtsgutachten betreffend die Gründung und Führung der Wirtschaftstätigkeit
- Laufende Betreuung von Gesellschaften im Bereich des polnischen Wirtschaftsrechts durch einen Rechtsanwalt in Polen
- Vorbereitung von Handelsvertragen (auch nach deutschem Recht)
- Fusionen, Umgestaltung und Liquidation von Gesellschaften
- Analyse der rechtlichen Lage der Handelsgesellschaften (Due dilligence)
- Organisierung von Gesellschafterversammlungen und Hauptversammlungen der Aktionäre
- Anmeldung von Änderungen an das Landesgerichtsregister und an die sonstigen zuständigen Register
- Anfechtung von Gesellschafterbeschlüssen, die im Widerspruch mit den Bestimmungen des Gesellschaftsvertrages oder des Gesetzes stehen
- Gründung von Niederlassungen und Vertretungen von Gesellschaften
- Beratung und gerichtliche Vertretung durch einen Rechtsanwalt in Polen in Verfahren im Zusammenhang mit der Geschäftsführerhaftung
- Vorbereitung von Compliance-Richtlinien für Unternehmer, die u.a. Fragen der Vertraulichkeit, Know-How, des Geschäftsgeheimnisses usw. umfassen
- Beratung im Bereich der regulierten und konzessionierten Wirtschaftstätigkeit
Mehr Informationen über Handelsverträge im internationalen Rechtsverkehr finden Sie in der Präsentation der Kanzlei RGW: Internationales Vertragsrecht