Die Kanzlei RGW verfügt über eine mehrjährige Erfahrung in der Betreuung von Mandanten aus der Transport- und Speditionsbranche. Angesichts der bedeutenden Globalisierung der Beförderungsdienstleistungen haben die Unternehmer im Laufe ihrer Tätigkeit oftmals Fragen rechtlicher Natur, die sowohl das nationale als auch das internationale Recht betreffen können. Besonders erschwert ist die Festlegung des Haftungsumfangs der einzelnen Frachtführer in Fällen einer Frachtkette.
Transportrecht
Rechtsdienstleistungen der Kanzlei RGW umfassen insbesondere:
- Rechtsberatung für Unternehmer aus der Transport- und Speditionsbranche durch einen Rechtsanwalt in Polen
- Unterstützung bei der Vorbereitung und Verhandlung von Frachtverträgen
- Erstellung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen
- Hilfe bei der Lösung von Rechtsstreitigkeiten verbunden mit der Erfüllung von Fracht- und Speditionsverträgen
- Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen wegen Transportschäden, auch von Unterfrachtführern und weiteren Frachtführern
- Erledigung der Korrespondenz mit Versicherungsunternehmen
- Prozessvertretung nach dem nationalen und internationalen Transportrecht (CMR-Übereinkommen) durch einen Rechtsanwalt in Polen und in Deutschland
- Erstellung von Rechtsgutachten betreffend die Beschäftigung von Arbeitnehmern, insbesondere in Bezug auf die Lenk- und Ruhezeiten, Lohnberechnung, Ausführung von Dienstleistungen im Ausland, Beförderung von Wert- und Gefahrgütern usw.
- Vertretung in Verfahren vor den Verwaltungsbehörden, darunter auch vor den Woiwodschaftsinspekteuren für den Straßentransport sowie vor dem Hauptinspekteur für den Straßentransport