Umweltschutzfragen tauchen in vielen Wirtschaftszweigen auf. Die wachsende Anzahl von Rechtsakten auf der nationalen und europäischen Ebene hilft nicht bei der Orientierung in diesem komplizierten Bereich, in dem Expertenwissen gefragt ist. Bereits bei der Planung der Investition ist es notwendig, ihren Einfluss auf die Umwelt einzuschätzen und verschiedene Aspekte des Schutzes von Umweltressourcen zu berücksichtigen. In der späteren Phasen der Wirtschaftstätigkeit müssen Unternehmer eine ganze Reihe von Regelungen beachten, deren Verständnis und Anwendung dank der Hilfe der im Umweltschutzrecht spezialisierten Juristen einfacher wird.

Umweltschutzrecht

Die Kanzlei RGW leistet an ihre Mandanten unter anderem folgende Dienstleistungen:

  • Rechtsberatung und Vertretung in Verfahren aus dem Gebiet des polnischen und europäischen Umwelt- und Naturschutzrechts
  • Rechtshilfe bei der Planung von Investitionsprozessen und ihres Einflusses auf die Umwelt
  • Analyse der Begutachtung von Umweltschutzanforderungen (z.B. in Bezug auf Staubemissionen, Emissionen von Treibhausgasen, Holzfällen, Wasser- und Abwasserwirtschaft)
  • Erstellung von Rechtsgutachten zu besonderen Aspekten des Umwelt- sowie Naturschutzes im Gewerbebetrieb in verschiedenen Branchen (z.B. Herstellung und Vertrieb von Pflanzenschutzmitteln, Abfallwirtschaft, Abwasserwirtschaft)
  • Beratung bezüglich das System REACH sowie die Einholung von integrierten Genehmigungen
  • Erwirkung von erforderlichen Genehmigungen, Konzessionen sowie Umweltentscheidungen
  • Vertretung von Mandanten vor Behörden und Verwaltungsgerichten
  • Rechtsberatung zur Frage des Handels und der Anwendung von gefährlichen Substanzen
  • Vertretung in Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen Taten gegen die Umwelt

Kontaktperson:

Wojciech Rocławski

Wojciech Rocławski

Rechtsanwalt & Radca prawny

wro@rgw.com.pl