Das Wettbewerbsrecht spielt eine wichtige Rolle im täglichen Gewerbebetrieb. Obwohl Wettbewerb auf dem Waren- und Dienstleistungsmarkt grundsätzlich erwünscht ist und mobilisierend auf die miteinander im Konkurrenzverhältnis stehenden Unternehmer wirkt, kann er manchmal zu rechtswidrigen Verhaltensweisen führen.
Oft nehmen sie die Form einer unlauteren Handlung an, d.h. der rechtswidrigen oder gegen die guten Sitten verstoßenden Handlung, die Interessen anderer Unternehmen oder Verbraucher gefährden oder verletzen.
Wettbewerbsrecht
Die von der RGW-Kanzlei angebotenen Dienstleistungen umfassen u.a.:
- Rechtsberatung zu den Unternehmen zustehenden zivilrechtlichen Ansprüchen und zu strafrechtlichen Folgen bei Begehung einer unlauteren Handlung
- Erstellung und Begutachtung von Vertragsentwürfen und anderen mit dem Gewerbebetrieb zusammenhängenden Dokumenten unter der Anwendung der Wettbewerbsrechtsvorschriften
- Prozessvertretung und Verfassung von Schriftsätzen und Vergleichsentwürfen in Rechtsstreiten wegen unlauteren Handlungen (sowohl in zivil- als auch in strafrechtlichen Verfahren)
- Vorbeugung von Wettbewerbsverstößen in der Planungsphase von Handlungen und Strategien des Unternehmens
- Beurteilung der Unternehmenstätigkeit unter dem Gesichtspunkt der Verletzung von Regeln des lauteren Wettbewerbs
Mehr Informationen über die Bekämpfung des unlauteren Wettbewerbs finden Sie auf der Webseite des Projektes Unfair Competition & Compliance Law Portal: www.uclp.de sowie in Veröffentlichungen der RGW-Kanzlei: Das Recht des unlauteren Wettbewerbs in Polen, Unlautere Handlungen. Auswahl der praxisrelevanten Fragen sowie Praktyki nieuczciwej konkurencji – wybrane zagadnienia (zugänglich auf Polnisch).