Wirtschaftsstrafrecht

Mit der Führung einer Wirtschaftstätigkeit sind nicht nur Risiken ökonomischer Natur, sondern auch strafrechtliche Gefahren verbunden. Die wachsende Zahl von Verbrechen, die gegen den Wirtschaftsverkehr gerichtet sind, zeigt, dass die Problematik des Wirtschaftsstrafrechts jeden Unternehmer betreffen kann. Dies gilt auch für Personen, welche leitende Stellen bekleiden und Funktionen in den Gesellschaftsorganen ausüben.

Die Kanzlei RGW bietet folgende Rechtsdienstleistungen auf dem Gebiet des Wirtschaftsstrafrechts an:

  • Beratung sowie außergerichtliche und gerichtliche Vertretung in Fällen von Wirtschaftsstraftaten, unlauteren Wettbewerbshandlungen und Strafhaftung aufgrund speziellen Gesetzen
  • Verteidigung von Verdächtigten und Angeklagten wegen Wirtschafts- und Korruptionsverbrechen auf allen Stufen des Verfahrens (Ermittlungs-, Gerichts- und Vollstreckungsverfahren)
  • Rechtsberatung in Strafsachen in Zusammenhang mit Geldwäsche
  • Vertretung von Mitgliedern der Organe der Kapitalgesellschaften in Rechtssachen verbunden mit ihrer strafrechtlichen Haftung für die Tätigkeit der Gesellschaft
  • Rechtshilfe auf dem Gebiet des Steuerstrafrechts
  • Vertretung der organisierten Rechtseinheiten im Zusammenhang mit ihrer Strafverantwortlichkeit
  • Durchführung des strafrechtlichen Audits bei Unternehmen aus verschiedenen Branchen
  • Umfassende Rechtberatung auf allen Gebieten des Wirtschaftsstrafrechts unter Berücksichtigung der vielschichtigen Natur der Wirtschaftskriminalität
  • Begleitung von Geschädigten durch Wirtschaftsstraftaten (white collar crimes) im Laufe des Ermittlungs- und Gerichtsverfahrens

Mehr Informationen zum Thema des strafrechtlichen Audits sowie zur Geldwäsche finden Sie in den Veröffentlichungen der Kanzlei RGW:  Audyt prawnokarny (zugänglich auf Polnisch) sowie  The practice of money laundering (zugänglich auf Englisch).

Kontaktpersonen:

Piotr R. Graczyk

Piotr R. Graczyk

Adwokat

pg@rgw.com.pl

Wojciech Cieślak

Wojciech Cieślak

Adwokat