POLNISCHES STRAFRECHT

 

Obwohl die meisten Menschen dies vermeiden möchten, kann man mit dem Strafrecht sowohl im privaten als auch im beruflichen Leben oft ungewollt zu tun haben. Die Auseinandersetzung mit einem strafrechtlichen Tatbestand kann entweder auf der Opfer- oder auf der Täterseite passieren. Die Kontakte mit der Polizei, Staatsanwaltschaft oder mit dem Gericht sind noch stressiger, wenn das Strafverfahren im Ausland geführt wird.

Sie finden hier einen Überblick der wichtigsten Informationen zum polnischen Strafrecht und Strafverfahren, um Ihnen eine grobe Orientierung vor der Inanspruchnahme einer professionellen Rechtshilfe zu geben.   

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POLNISCHES STRAFVERFAHREN

Das Strafverfahren in Polen ist in dem Strafprozessgesetzbuch (Kodeks postepowania karnego) geregelt und besteht aus zwei Phasen: Ermittlungsverfahren und Gerichtsverfahren.

ERMITTLUNGSVERFAHREN IM POLNISCHEN STRAFRECHT

Der Hauptziel des Ermittlungsverfahrens ist die Feststellung, ob die Tat begangen wurde und ob diese Tat eine Straftat darstellt sowie die Ermittlung und gegebenenfalls Festnahme des Täters. Im Laufe des Ermittlungsverfahrens werden die Beweise für das Gericht gesammelt, gesichert und aufgezeichnet.

Das Ermittlungsverfahren in Polen wird durch die Staatsanwaltschaft geleitet oder beaufsichtigt und in den gesetzlich bestimmten Fällen durch die Polizei oder andere Organe geführt.

Ein Ermittlungsverfahren wird dann eingeleitet, wenn der begründete Verdacht der Begehung einer Straftat besteht. Dies erfolgt entweder von Amts wegen oder infolge einer Strafanzeige.

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POLNISCHES STRAFRECHT – KANZLEI IN POLEN

Die Kanzlei RGW steht Ihnen mit Rat und Tat auf dem Gebiet des polnischen Straf- und Strafprozessrechts zur Verfügung. Unsere Leistungen umfassen unter anderem:

  • Beratung im polnischen Straf- und Ordnungswidrigkeitsrecht
  • Strafverteidigung im Ermittlungsverfahren vor der Staatsanwaltschaft, Polizei, Zentralen Antikorruptionsbehörde und anderen Strafverfolgungsorganen in Polen
  • Verteidigung des Angeklagten im Gerichtsverfahren in der ersten und zweiten Instanz
  • Vertretung des Verletzten auf allen Stufen des Strafverfahrens
  • Erstellung von Kassationen in Strafsachen
  • anwaltliche Vertretung vor dem Obersten Gericht in Polen
  • strafrechtlicher Audit im Unternehmen
  • Beurteilung der strafrechtlichen Risiken
  • Beratung im polnischen Wirtschaftsstrafrecht

Sollten Sie einen Strafverteidiger oder Bevollmächtigten im Strafverfahren in Polen benötigen, kontaktieren Sie unser Warschauer Büro: biuro@rgw.com.pl

Wir sprechen Deutsch, Englisch, Polnisch.

Kontaktperson in Strafsachen:

Piotr R. Graczyk

Piotr R. Graczyk

Adwokat

pg@rgw.com.pl