Polniches Wirtschaftsrecht
Unter den Begriff „polnisches Wirtschaftsrecht” fallen viele Rechtsgebiete, die mit der Gründung eines Unternehmens in Polen sowie mit der Führung einer wirtschaftlichen Tätigkeit verbunden sind.
Unter den Begriff „polnisches Wirtschaftsrecht” fallen viele Rechtsgebiete, die mit der Gründung eines Unternehmens in Polen sowie mit der Führung einer wirtschaftlichen Tätigkeit verbunden sind.
Polnisches Wirtschaftsrecht umfasst vor allem polnisches Gesellschaftsrecht (Fragen rund um die Unternehmensgründung in Polen, Rechtsformen bzw. Unternehmensformen in Polen, Gründung von polnischen Kapitalgesellschaften oder Personengesellschaften, z.B. Gründung einer GmbH in Polen, Gestaltung von Gesellschaftsverträgen und Gründungsakten, Gründung einer Niederlassung oder Vertretung in Polen, Regelungen betreffend Gesellschaftsorgane und ihre Aufgaben, ordentliche und außerordentliche Gesellschafterversammlungen bzw. Aktionärsversammlungen, Fusionen, Übernahmen und Umgestaltungen von Gesellschaften usw.).
Im täglichen Geschäft kommt man wohl oder übel mit anderen Marktteilnehmern in Berührung. Die Frage der Verhältnisse zwischen Mitbewerbern und der unlauteren Handlungen regelt das polnische Wettbewerbsrecht (Gesetz zur Bekämpfung des unlauteren Wettbewerbs). Ebenso wichtig ist das polnische Kartellrecht, das Antimonopolrecht in Polen ist im Gesetz über den Wettbewerbs- und Verbraucherschutz geregelt.
Ferner gehört zum polnischen Wirtschaftsrecht das polnische Handelsrecht, das allerdings in keinem separaten Rechtsakt geregelt ist. Die Vorschriften betreffend Handelsverträge in Polen findet man vor allem im Zivilgesetzbuch oder in besonderen, branchenorientierten Gesetzen (z.B. polnisches Transportrecht, Energierecht).
Mit der Führung einer Wirtschaftstätigkeit sind auch strafrechtliche Risiken verbunden. Damit spielt das polnische Wirtschaftsstrafrecht eine wichtige Rolle für alle, die in irgendeiner Form in Polen wirtschaftlich tätig sind.
Polnisches Wirtschaftsrecht umfasst ebenso das Restrukturierungsrecht sowie das Insolvenzrecht in Polen. Diese kann für alle Unternehmen von Bedeutung sein, die in eine wirtschaftliche Notlage kommen oder sich bereits in einer Notlage befinden.
In letzter Zeit wurden viele Änderungen im polnischen Wirtschaftsrecht eingeführt, so dass es empfehlenswert ist, sich vor der Aufnahme einer Wirtschaftstätigkeit von einem Anwalt in Polen beraten zu lassen. Eine kompetente und zuverlässige Kanzlei in Polen ist für ausländische Unternehmen oftmals unentbehrlich.
Für die in Polen tätigen Unternehmen spielen auch polnische Steuervorschriften eine wichtige Rolle. Zurzeit sind u.a. folgende Steuern in Polen zu beachten:
Im polnischen Recht unterscheidet man verschiedene Rechtsformen der Gewerbeführung.
Die wichtigsten Unternehmensformen in Polen sind:
Die Entscheidung über den Markteintritt in Polen ist die Hälfte des Erfolgs. Im nächsten Schritt sollte man über die Voraussetzungen der Aufnahme einer Wirtschaftstätigkeit in Polen nachdenken, die Rechtsform und die Firma, unter der die Tätigkeit geführt werden soll, wählen und schließlich die damit verbundenen Formalitäten erledigen.
Wichtig ist vor allem die richtige Vertragsgestaltung, die nicht nur den Anforderungen des polnischen Gesellschaftsrechts, sondern auch den Erwartungen des Unternehmens und dem geplanten Wirtschaftsprofil entspricht. Dabei kann die Rechtsberatung durch einen Anwalt in Polen notwendig sein.
Jedes neugegründete Unternehmen muss im entsprechenden Register in Polen eingetragen werden. Für Einzelunternehmen ist das Zentralverzeichnis und Information über die Gewerbliche Tätigkeit (CEIDG) und für Gesellschaften das Landesgerichtsregister (KRS) zuständig.
Bei Fragen steht Ihnen das Team der Kanzlei RGW zur Verfügung: biuro@rgw.com.pl