Polniches Wirtschaftsrecht

Unter den Begriff „polnisches Wirtschaftsrecht” fallen viele Rechtsgebiete, die mit der Gründung eines Unternehmens in Polen sowie mit der Führung einer wirtschaftlichen Tätigkeit verbunden sind.

Welche Rechtsgebiete umfasst polnisches Wirtschaftsrecht?

Polnisches Gesellschaftsrecht

Polnisches Wirtschaftsrecht umfasst vor allem polnisches Gesellschaftsrecht (Fragen rund um die Unternehmensgründung in Polen, Rechtsformen bzw. Unternehmensformen in Polen, Gründung von polnischen Kapitalgesellschaften oder Personengesellschaften, z.B. Gründung einer GmbH in Polen, Gestaltung von Gesellschaftsverträgen und Gründungsakten, Gründung einer Niederlassung oder Vertretung in Polen, Regelungen betreffend Gesellschaftsorgane und ihre Aufgaben, ordentliche und außerordentliche Gesellschafterversammlungen bzw. Aktionärsversammlungen, Fusionen, Übernahmen und Umgestaltungen von Gesellschaften usw.).

Polnisches Wettbewerbsrecht

Im täglichen Geschäft kommt man wohl oder übel mit anderen Marktteilnehmern in Berührung. Die Frage der Verhältnisse zwischen Mitbewerbern und der unlauteren Handlungen regelt das polnische Wettbewerbsrecht (Gesetz zur Bekämpfung des unlauteren Wettbewerbs). Ebenso wichtig ist das polnische Kartellrecht, das Antimonopolrecht in Polen ist im Gesetz über den Wettbewerbs- und Verbraucherschutz geregelt.

Polnisches Handelsrecht

Ferner gehört zum polnischen Wirtschaftsrecht das polnische Handelsrecht, das allerdings in keinem separaten Rechtsakt geregelt ist. Die Vorschriften betreffend Handelsverträge in Polen findet man vor allem im Zivilgesetzbuch oder in besonderen, branchenorientierten Gesetzen (z.B. polnisches Transportrecht, Energierecht).

Polnisches Wirtschaftsvertragsrecht

Das polnische Wirtschaftsvertragsrecht ist wegen seiner vielen Besonderheiten, die für bestimmte Vertragstypen gelten, als wichtiger Teil des polnischen Wirtschaftsrechts zu klassifizieren.

Polnisches Wirtschaftsstrafrecht

Mit der Führung einer Wirtschaftstätigkeit sind auch strafrechtliche Risiken verbunden.  Damit spielt das polnische Wirtschaftsstrafrecht eine wichtige Rolle für alle, die in irgendeiner Form in Polen wirtschaftlich tätig sind.

Polnisches Insolvenzrecht

Polnisches Wirtschaftsrecht umfasst ebenso das Restrukturierungsrecht sowie das Insolvenzrecht in Polen. Diese kann für alle Unternehmen von Bedeutung sein, die in eine wirtschaftliche Notlage kommen oder sich bereits in einer Notlage befinden.

Wirtschaftsgesetze in Polen

In letzter Zeit wurden viele Änderungen im polnischen Wirtschaftsrecht eingeführt, so dass es empfehlenswert ist, sich vor der Aufnahme einer Wirtschaftstätigkeit von einem Anwalt in Polen beraten zu lassen. Eine kompetente und zuverlässige Kanzlei in Polen ist für ausländische Unternehmen oftmals unentbehrlich.

Die wichtigsten Gesetze des polnischen Wirtschaftsrechts sind:

 

  • das Zivilgesetzbuch
  • das Handelsgesellschaftengesetzbuch
  • das Unternehmergesetz
  • das Gesetz über das Landesgerichtsregister
  • das Gesetz über den Wettbewerbs- und Verbraucherschutz
  • das Gesetz zur Bekämpfung des unlauteren Wettbewerbs
  • das Rechnungslegungsgesetz
  • die Insolvenzordnung
  • die Restrukturierungsordnung
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Steuerrecht in Polen

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Für die in Polen tätigen Unternehmen spielen auch polnische Steuervorschriften eine wichtige Rolle. Zurzeit sind u.a. folgende Steuern in Polen zu beachten:

  • Einkommensteuer für natürliche Personen (PIT)
  • Einkommensteuer für juristische Personen (CIT)
  • Mehrwertsteuer (VAT)
  • Immobilien und Grundsteuer (lokale Steuer)

Was sollte man über die Unternehmensformen in Polen wissen?

Im polnischen Recht unterscheidet man verschiedene Rechtsformen der Gewerbeführung.

Die wichtigsten Unternehmensformen in Polen sind:

  • Einzelgewerbe (Einzelfirma in Polen ist im sog. CEIDG eingetragen)
  • Gesellschaft des bürgerlichen Rechts (BGB-Gesellschaft in Polen)
  • Polnische Personengesellschaften
    • Offene Handelsgesellschaft (OHG in Polen)
    • Partnergesellschaft
    • Kommanditgesellschaft (KG in Polen)
    • Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA in Polen)
  • Polnische Kapitalgesellschaften
    • Gesellschaft mit beschränkter Haftung (Polnische GmbH)
    • Aktiengesellschaft (Polnische AG)
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Firmengründung in Polen. Wie sollte man starten?

Die Entscheidung über den Markteintritt in Polen ist die Hälfte des Erfolgs. Im nächsten Schritt sollte man über die Voraussetzungen der Aufnahme einer Wirtschaftstätigkeit in Polen nachdenken, die Rechtsform und die Firma, unter der die Tätigkeit geführt werden soll, wählen und schließlich die damit verbundenen Formalitäten erledigen.

Wichtig ist vor allem die richtige Vertragsgestaltung, die nicht nur den Anforderungen des polnischen Gesellschaftsrechts, sondern auch den Erwartungen des Unternehmens und dem geplanten Wirtschaftsprofil entspricht. Dabei kann die Rechtsberatung durch einen Anwalt in Polen notwendig sein.

Jedes neugegründete Unternehmen muss im entsprechenden Register in Polen eingetragen werden. Für Einzelunternehmen ist das Zentralverzeichnis und Information über die Gewerbliche Tätigkeit (CEIDG) und für Gesellschaften das Landesgerichtsregister (KRS) zuständig.

Bei Fragen steht Ihnen das Team der Kanzlei RGW zur Verfügung: biuro@rgw.com.pl