Entgegenkommend der Erwartungen der Unternehmen hat die Kanzlei RGW das Angebot der Rechtshilfe im Bereich des Datenschutzrechts vorbereitet. Es wird insbesondere die Frage der Umsetzung der Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung (sog. DSGVO, Englisch: GDPR) berücksichtigt, die in allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union ab dem 25. Mai 2018 beachtet werden muss.

Unsere Rechtsberatung umfasst u.a. die Überprüfung der bisher in Ihrem Unternehmen geltenden Datenschutzpolitik, Erstellung eines Berichts über die festgestellten Lücken und Unstimmigkeiten sowie Empfehlung von Maßnahmen zur Anpassung des Datenschutzes an die neue Rechtslage.

Wir haben für Sie auch eine Broschüre mit den Basisinformationen über die neuen Regelungen und über den Prozess ihrer Umsetzung im Unternehmen vorbereitet.

In unserer kurzen Broschüre wurden beispielsweise die folgenden Fragen angesprochen:

  • Was steht hinter der Abkürzung DSGVO?
  • Was ist der Zweck von der DSGVO?
  • Warum ist der Datenschutz in der Europäischen Union so wichtig?
  • Muss jedes Unternehmen die DSGVO beachten?
  • Ist die DSGVO auch für die Firmen von außerhalb der Europäischen Union von Bedeutung?
  • Welche Grundsätze gelten bei der Verarbeitung der personenbezogenen Daten?
  • Wann ist die Verarbeitung von personenbezogenen Daten rechtmäßig?
  • Welche Voraussetzungen muss eine Einwilligung erfüllen, um wirksam erteilt zu sein?
  • Ist die Anmeldung der Datenschutzbestände bei der Datenschutzbehörde nach wie vor erforderlich?
  • Was ist ein Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten und welche Informationen muss es enthalten?
  • Worauf besteht eine Datenschutz-Folgenabschätzung?
  • Welche Hauptrechte stehen den natürlichen Personen zu, deren personenbezogene Daten verarbeitet werden?
  • Worüber muss eine natürliche Person bei der Erhebung ihrer personenbezogenen Daten belehrt werden?
  • Welche Befugnisse wird die inländische Behörde für Datenschutz haben?
  • Welche Finanzsanktionen drohen den Unternehmen für einen Verstoß gegen die Datenschutzvorschriften?
  • Welche Umstände werden bei der Erhebung der Sanktionen berücksichtigt?
  • Welche andere Kompetenzen gegenüber den Unternehmen werden der Aufsichtsbehörde zustehen?
  • Kann man beim Verstoß gegen die Datenschutzbestimmungen die Schadensersatzansprüche geltend machen?
  • Ist die Benennung eines Datenschutzbeauftragten obligatorisch und welche Aufgaben hat er?
  • Welche Dokumentation betreffend den Datenschutz muss in einem Unternehmen geführt werden?
  • Welche Schritte muss man vornehmen, um die Firma an die Voraussetzungen der DSGVO anzupassen?

Bei Fragen im Zusammenhang mit der Umsetzung der DSGVO in Ihrem Unternehmen steht die Kanzlei RGW unter der E-Mail-Adresse: rodo@rgw.com.pl zur Verfügung.