Wettbewerbs- und Verbraucherschutz

Kanzlei RGW besitzt eingehende Erfahrung in Angelegenheiten aus dem Gebiete des Wettbewerbs- und Verbraucherschutzrechts. Kanzlei RGW führt diese Art von Angelegenheiten ab dem Jahre 2007. Die Partner der Kanzlei führen jedoch solche Angelegenheiten bereits ab dem Jahre 2002.

Die folgenden Angelegenheiten wurden unter anderem geführt:

  • Vertretung eines großen Reiseveranstalters vor dem Präses des Wettbewerbs- und Verbraucherschutzamtes in Sachen der Anwendung von angefochtenen Vertragsmustern,
  • Vertretung von Unternehmen vor dem Gericht für Wettbewerbs- und Verbraucherschutz in Sachen der Anwendung von angefochtenen Vertragsmustern,
  • Vertretung eines ausländischen Unternehmens aus der Chemiebranche vor dem Präses des Wettbewerbs- und Verbraucherschutzamtes in Sachen der verbotenen wettbewerbsbeschränkenden Vereinbarungen,
  • Vertretung weltgrößter Leasingunternehmen vor dem Präses des Wettbewerbs- und Verbraucherschutzamtes im Bereich von Zusammenschlusskontrollen,
  • Vertretung zahlreicher Unternehmen aus der Bau-, Abfall-, Grundstücks-, Speditionsbranche vor dem Präses des Wettbewerbs- und Verbraucherschutzamtes in Verfahren aus dem Bereich von Zusammenschlusskontrollen.

 

Weit gefasstes Wirtschaftsrecht

Die Angelegenheiten aus dem Gebiete des weit gefassten Wirtschaftsrechts gehören zu den typischen Sachen, welche ab dem Jahr 2007 durch die Kanzlei geführt werden, wobei die Erfahrung einzelner Mitarbeiter der Kanzlei in dieser Art von Sachen bereits ab dem Jahre 1997 erworben wird.

Nur stichpunktartig werden folgende Angelegenheiten genannt:

  • Rechtsberatung aus dem Bereich des polnischen, deutschen und europäischen Umweltrechts, darunter europäischer Richtlinien und Verordnungen hinsichtlich der Verbringung von Abfällen innerhalb der Europäischer Union,
  • Rechtsberatung aus dem Bereich des polnischen, deutschen und europäischen Transportrechts für führende Unternehmen aus der Transport- und Speditionsbranche,
  • Rechtsberatung aus dem Bereich der neuen Technologien für größte Telekommunikationsunternehmen,
  • Rechtsberatung aus dem Bereich des Rechts des unlauteren Wettbewerbs für Firmen aus der Chemiebrache und der übrigen produzierenden Branchen, darunter Vertretung vor Strafverfolgungsbehörden sowie Strafgerichten wie auch in Zivilprozessen vor Gerichten aller Instanzen, einschließlich des Obersten Gerichts,
  • Rechtsberatung im Bereich des Insolvenz- und Sanierungsrechts für Firmen aus der Medizin- und Transportbranche, darunter Vertretung vor ordentlichen Gerichten.

 

Transport- und Speditionsrecht

Kanzlei RGW besitzt eingehende Erfahrung in Sachen aus dem Bereich des Transport- und Speditionsrechts.

Es werden vielschichtige Verfahren für Unternehmen aus der Transport- und Speditionsbranche geführt:

  • Rechtsberatung hinsichtlich der Kabotagefahrten nach dem polnischen, deutschen und europäischen Recht, Begutachtung rechtlicher Aspekte sowie Vertretung vor dem Aufsichtsamt für den Straßentransport,
  • Rechtsberatung bei Fragen der Tachografen nach dem polnischen, deutschen und europäischen Recht unter Berücksichtigung der Vorschriften der Verordnung (EWG) des Rates Nr. 3821/85 vom 20. Dezember 1985 über das Kontrollgerät im Straßenverkehr sowie der Verordnung (EG) Nr. 561/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. März 2006 zur Harmonisierung bestimmter Sozialvorschriften im Straßenverkehr und zur Änderung der Verordnungen (EWG) Nr. 3821/85 und (EG) Nr. 2135/98 des Rates sowie zur Aufhebung der Verordnung (EWG) Nr. 3820/85 des Rates,
  • Rechtsberatung hinsichtlich der Vorschriften über die Lenkzeit der Fahrer nach dem polnischen, deutschen und europäischen Recht,
  • Rechtsberatung hinsichtlich des Outcourcing sowie der Beschäftigung ausländischer Fahrer aus der EU sowie von außerhalb der EU wie auch Fragen der Unterbeauftragung der Fahrer,
  • Rechtsberatung bezüglich der Haftung der Unternehmer für Schäden, die beim Transport und Spedition entstanden sind,
  • Beratung im Bereich des Rechts des internationalen Abfalltransports unter Berücksichtigung der Verordnung (EWG) Nr. 1013/2006 über die Verbringung von Abfällen,
  • Vertretung vor dem Kreis- und Hauptinspekteur für den Straßentransport,
  • Vertretung der Mandanten in Gerichtsverfahren im Zusammenhang mit der Anfechtung von Bescheiden des Hauptinspekteurs für den Straßentransport.

 

Wirtschaftsstrafrecht

Kanzlei RGW besitzt eingehende Erfahrung auf dem Gebiete des Wirtschaftsstrafrechts. Diese Art von Angelegenheiten wird in der Kanzlei bereits ab dem Jahre 2008 geführt.

Folgende Angelegenheiten wurden unter anderem geführt:

  • Rechtsberatung in Vorbereitungs- sowie Gerichtsverfahren für Unternehmen wegen Verletzung von Urheberrechten sowie für Geschädigte aufgrund von Straftaten aus dem Bereich des Rechts des geistigen Eigentums,
  • Rechtsberatung für Unternehmer in den Fällen des unlauteren Wettbewerbs,
  • Rechtsberatung für Geschädigte durch Wirtschaftskriminalität,
  • Strafverteidigung, darunter in sämtlichen Strafverfahren, Verfahren aus dem Bereich des Steuerstrafrechts und in Sachen der Ordnungswidrigkeiten.

 

Energierecht

Kanzlei RGW besitzt eingehende Erfahrung in Sachen aus dem Bereich des Energie- sowie des Öl- und Gassektors.

Es werden vielseitige Verfahren für ausländische Unternehmen aus dem Energie- sowie Öl- und Gassektor geführt:

  • Rechtsberatung von ausländischen Investoren bei Projekten aus dem Bereich der erneuerbaren Energien, insbesondere bei Errichtung und Nutzung von Windfarmen,
  • Rechtsberatung von ausländischen Unternehmen aus dem Bereich der Biokraftstoffen,
  • Rechtsberatung an Unternehmer, welche auf dem Markt der flüssigen Kraftstoffe tätig sind, darunter Begutachtung von Investitionsprojekten, laufende Rechtsberatung, Vertretung vor Gerichten, einschließlich vor dem Obersten Gericht.

 

Vertretung vor den Organen der Europäischen Gemeinschaft

Angelegenheiten vor den Organen der Europäischen Gemeinschaft gehören zu den Präzedenzfällen. Partner der Kanzlei treten in diesen Sachen bereits ab dem Jahre 2005 auf.

Kanzlei RGW besitzt Erfahrung unter anderem in folgenden Angelegenheiten:

  • Vertretung vor der Europäischen Kommission in Sachen der Implementierung europäischer Richtlinien ins nationale polnische Recht,
  • Vertretung vor der Europäischen Kommission in Beschwerdesachen gegen die Republik Polen, die mit dem Vertragsverletzungsverfahren gegen Republik Polen endeten,
  • Verfahren vor der Europäischen Kommission in Sachen des Wettbewerbsschutzes auf dem relevanten Markt gegen Unternehmen mit marktbeherrschender Stellung,
  • Verfahren vor der Europäischen Kommission wegen wettbewerbsbeschränkender Absprachen zwischen Unternehmen, welche den Wettbewerb auf dem relevantem Markt einschränken.