Sind Sie wegen einer Straftat in Polen beschuldigt worden?

Wenn man mit strafrechtlichen Vorwürfen konfrontiert wird, ist man oft ratlos und sich nicht bewusst, wie man sich verhalten soll.

Man sollte nicht vergessen, dass im Ermittlungsverfahren dem Beschuldigten bestimmte Rechte zustehen.

Um sich im Strafverfahren wirksam zu verteidigen, braucht man professionelle Rechtshilfe. Dies gilt insbesondere dann, wenn das Verfahren im Ausland vor Strafverfolgungsorganen stattfindet, die eine fremde Strafprozedur anwendet.

In einem solchen Fall ist zu empfehlen, so schnell wie möglich Kontakt mit einem polnischen Rechtsanwalt (Adwokat) aufzunehmen.

Polnisches Strafrecht 2

FESTNAHME

Wann ist die polnische Polizei berechtigt, eine Person festzunehmen?
Welche Rechte stehen dem Festgenommenen in Polen zu?
Wie lange kann die Festnahme in Polen dauern?
Wann ist die polnische Polizei berechtigt, eine Person festzunehmen?

Die Polizei hat das Recht, eine verdächtigte Person festzunehmen, wenn ein begründeter Verdacht besteht, dass diese Person eine Straftat begangen hat, und wenn zu befürchten ist, dass sie:

  • flüchten, oder
  • sich verbergen, oder
  • die Tatspuren verwischen wird.

Eine weitere Grundlage für eine Festnahme liegt dann vor, wenn:

  • die Feststellung der Identität dieser Person nicht möglich ist,
  • die Voraussetzungen für ein beschleunigtes Verfahren gegen diese Person gegeben sind.
Welche Rechte stehen dem Festgenommenen in Polen zu?

Die wichtigsten dem Festgenommen zustehende Rechte nach dem polnischen Recht sind:

  • Recht auf Informationen über den Grund der Festnahme und auf Anhörung
  • Recht auf Abgabe oder auf Verweigerung der Abgabe einer Erklärung in ihrer Sache
  • Recht auf einen unverzüglichen Kontakt mit einem Rechtsanwalt oder Rechtsbeistand und auf ein direktes Gespräch mit diesem
  • Recht auf einen unentgeltlichen Übersetzer/Dolmetscher
  • Recht auf eine Abschrift des Protokolls der Festnahme
  • Recht, einen Familienangehörigen oder eine andere Person sowie den Arbeitgeber, die Schule, die Hochschule, einen Befehlshaber oder den Leiter des Betriebes der festgenommenen Person oder des Unternehmens, für das sie haftet, über die Festnahme zu unterrichten.
Wie lange kann die Festnahme in Polen dauern?

Der Festgenommene ist zu entlassen:

  • unverzüglich, wenn der Grund der Festnahme entfällt,
  • innerhalb von 48 Stunden ab der Festnahme, wenn er nicht durch ein berechtigtes Organ mit einem Antrag auf Anordnung der Untersuchungshaft dem Gericht vorgeführt worden ist,
  • wenn ihm innerhalb von 24 Stunden ab seiner Vorführung vor dem Gericht kein Beschluss über die Anordnung der Untersuchungshaft zugestellt wurde.

UNTERSUCHUNGSHAFT

Die Untersuchungshaft ist eine Maßregel, die erst dann angeordnet wird, wenn eine andere mildere Maßregel nicht ausreichend ist.

Die Untersuchungshaft kann nur durch Beschluss eines Gerichts angeordnet werden.

 

Wann kann die Untersuchungshaft angeordnet werden?
Wie beantragt die Staatsanwaltschaft die Anordnung der Untersuchungshaft?
Wie lange kann die Untersuchungshaft in Polen dauern?
Wann kann die Untersuchungshaft angeordnet werden?

Die Untersuchungshaft, so wie andere Maßregeln kann dann angeordnet werden, wenn:

  • die begründete Befürchtung besteht, dass der Beschuldigte flüchten oder sich verstecken wird, insbesondere dann, wenn es nicht möglich ist, seine Identität festzustellen, oder wenn er keinen festen Wohnsitz im Inland hat,
  • die begründete Befürchtung besteht, dass der Beschuldigte zu falschen Aussagen und Erklärungen anstiften wird oder auf eine andere widerrechtliche Art und Weise versuchen wird, das Strafverfahren zu erschweren.

Außerdem kann die Anordnung der Untersuchungshaft mit der zu erwartenden schweren Strafe begründet werden (wenn die Straftat mit einer Höchststrafe von mindestens acht Jahren Freiheitsentzug bedroht ist oder wenn das Gericht der ersten Instanz den Beschuldigten zu einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Jahren verurteilt hat).

Wie beantragt die Staatsanwaltschaft die Anordnung der Untersuchungshaft?

Die Staatsanwaltschaft beantragt die Anordnung der Untersuchungshaft mit der Angabe der Beweise, die auf eine große Wahrscheinlichkeit der Straftatbegehung hinweisen und das Vorliegen der Umstände, die Gefahr für die ordnungsgemäßen Verlauf des Verfahrens oder die Möglichkeit der Begehung einer erneuten, schweren Straftat bezeugen.

Wenn das Gericht diese Maßregel für notwendig erachtet, wird die Untersuchungshaft für eine bestimmte Zeit angeordnet.

Wie lange kann die Untersuchungshaft in Polen dauern?

Im Ermittlungsverfahren kann die Untersuchungshaft zunächst nicht länger als 3 Monate dauern, kann aber auf Antrag des Staatsanwalts für einen weiteren Zeitraum verlängert werden, der insgesamt 12 Monate nicht überschreiten darf. Die gesamte Dauer der Untersuchungshaft bis zum Erlasse des ersten Gerichtsurteils darf zwei Jahre nicht überschreiten. Von diesen Beschränkungen gibt es allerdings Ausnahmen und in bestimmten, schwerwiegenden Fällen kann das Gericht der höheren Instanz die Dauer der Untersuchungshaft verlängern.

ANDERE MAßREGELN IM ERMITTLUNGSVERFAHREN IN POLEN

Zur Gewährleistung eines ordnungsgemäßen Verfahrensablaufs und ausnahmsweise zur Abwendung der Begehung einer neuen, schweren Straftat durch den Beschuldigten können außer der Untersuchungshaft, die als das letztendliche Mittel zu betrachten ist und nur aufgrund eines Gerichtsbeschluss erfolgt, auch andere Maßregeln gegenüber dem Beklagten angeordnet werden:

  • Vermögensbürgschaft,
  • soziale Bürgschaft (von dem Arbeitgeber, der Schul- oder Universitätsleitung, sozialen Organisationen)
  • Bürgschaft einer vertrauenswürdigen Person
  • Polizeiaufsicht
  • Verpflichtung zum Verlasen der Wohnung, in der der wegen einer Gewalttat Beschuldigte zusammen mit dem Opfer wohnt
  • Suspendierung von Diensthandlungen oder Berufsausübung
  • Fahrverbot
  • Verbot, das Land zu verlassen.

Wichtig! Im Ermittlungsverfahren können die oben genannten Maßregeln auch durch die Staatsanwaltschaft angeordnet werden.