Das Vergaberecht gehört zu den Rechtsgebieten, die durch viele Besonderheiten gekennzeichnet sind. Kasuistische Regelungen betreffen die Organisierung des Vergabeverfahrens, Abgabe der Angebote durch Unternehmer, Verfahrensentscheidung und Realisierung des Vertrages. Unternehmer, die an Vergabeverfahren teilnehmen, legen großen Wert auf eine solide Rechtsberatung sowie auf die Begleitung durch Juristen, welche über eine ausreichende Erfahrung auf dem Gebiet des Vergaberechts verfügen.

Im Rahmen des Schwerpunktes Vergaberecht bietet die Kanzlei RGW u.a. folgende Rechtsdienstleistungen:

  • Rechtsberatung für die am Vergabeverfahren teilnehmenden Unternehmer (darunter auch durch einen deutschprachigen Rechtsanwalt in Polen)
  • Analyse der Spezifikation der wesentlichen Ausschreibungsbedingungen sowie der von anderen Unternehmern abgegebenen Angebote
  • Vorbereitung der Dokumentation und der Schreiben im Rahmen des Vergabeverfahrens
  • Beurteilung des Angebots des Unternehmers im Lichte des Rechts des unlauteren Wettbewerbs sowie des Kartellrechts
  • Einlegung von Rechtmitteln gegen Ergebnisse des Verfahrens und die Entscheidungen des Auftraggebers
  • Vertretung der Mandanten vor der Landeswiderspruchskammer und vor den ordentlichen Gerichten
  • Erstellung und Begutachtung von Verträgen im Zusammenhang mit Vergabeverfahren
  • Vertretung bei Streitigkeiten mit Auftraggebern betreffend die Erfüllung des Vertrages (darunter auch durch einen deutschsprachigen Rechtsanwalt in Polen)
  • Erstellung von Rechtsgutachten zu Fragen auf dem Gebiet des Rechts des öffentlichen Vergabewesens

Kontaktperson:

Wojciech Rocławski

Wojciech Rocławski

Rechtsanwalt & Radca prawny

wro@rgw.com.pl