Honorar nach Stundensätzen

Das Honorar der Kanzlei RGW wird nach Stundensätzen unter der Berücksichtigung der tatsächlich in Anspruch genommenen Arbeitszeit bestimmt. Die Höhe des Stundensatzes hängt von der Stellung, der Berufsqualifikation sowie der Berufserfahrung des jeweiligen Bearbeiters des Auftrags ab. Möglich ist ferner die Bestimmung des Mittelstundensatzes für eine bestimmte Gruppe von Beratern wie auch einer Pauschalvergütung, sofern die Aufgabe und der Auftragsumfang es erlauben.

Die Berechnung des Honorars nach Stundensätzen erfolgt je angefangene Viertelstunde.

Pauschalhonorar

Es ist möglich, für das jeweilige Projekt ein Pauschalhonorar zu vereinbaren.

Die Höhe des Pauschalhonorars hängt von dem Schwierigkeitsgrad sowie dem geschätzten Arbeitsaufwand für das jeweilige Projekt ab.

Erfolgshonorar

Bei beiden oben genannten Abrechnungsmethoden (Stundensätze und Pauschale) lässt die Kanzlei RGW die Möglichkeit zu, ein zusätzliches Erfolgshonorar (zahlbar nach Beendigung der Beratung) zu vereinbaren. Das Honorar wird nach dem Grundsatz des Erfolgs (success fee) und als Prozentfaktor von dem jeweiligen Streitwert berechnet.

Budgethonorar

In jedem Fall gibt es die Möglichkeit, für jeden der Kanzlei RGW erteilten Auftrag eine Obergrenze für das vereinbarte Honorar zu bestimmen. Die Obergrenzebestimmung erfolgt im gegenseitigen Einvernehmen mit dem Mandanten.

Zusatzkosten

Zum Honorar werden die laufenden Kosten, insbesondere die Kosten für Post- und Telekommunikation, Reisen, Kurierleistungen usw. nach ihrer tatsächlichen Erbringung durch RGW hinzugerechnet.